Nicht geschützt sind folgende Schöpfungen:
- Technische Geisteswerke
- Entdeckungen, die Aufschluss über Naturschöpfungen geben, welche unabhängig vom Menschen
- Nicht zur Technik zählen: Anweisungen an den menschlichen Geist, was er mit seinen geistigen und körperlichen Kräften ohne Anwendung von Naturkräften tun soll:
- Stenographiesysteme
- Computerprogramme
- Officeprogramme
- Psychologische Tests
- IQ-Tests
- usw.
- Ästhetische Geisteswerke
- vgl. Urheberrecht
- Kennzeichen
- Handelsname geniesst keinen Firmenrechtsschutz.