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Immobilien ab Plan

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Baubeschrieb

Rechtsgebiet:
Immobilien ab Plan
Stichworte:
Immobilien, Immobilien ab Plan
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Baubeschrieb ist eine essentielle Grundlage für die Quantifizierung des Leistungsumfangs. Je genauer dieser Ausbaustandard und die zu liefernden Geräte (zB Marke, Typ/Ausführung usw.) umschreibt, desto geringer sind die Abweichungs- und Sparmöglichkeiten des Promotors.

Verfasser des Baubeschriebs:

Normalerweise entstammt der Baubeschrieb vom Architekten oder vom Promotoren.
Verlangen Sie die Präzisierungen. Der Architekt oder Promotor sollen diese in ihre Fassung eintragen und zum definitiven Exemplar finalisieren. – Bei Auslegungsfragen haben die Verfasser die sog. Redaktionsverantwortung.

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