Die Ablieferung von Land und Baute enthält 2 wesentliche Elemente:
- Besitzübergabe (Schlüsselübergabe + Abnahme beim Werkvertrag)
- Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer).
Die Abläufe im Detail geschehen beispielsweise wie folgt gestaltet:
Kaufvertrag und Werkvertrag
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung Land
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt Land und Baute
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Besteller.
Kauf einer künftigen Sache
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Käufer.
Kaufvertrag mit Werkvertrag
- Bezugsbereitschaft
- Eigentumsübertragung Land
- Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer
- Eintragung des Käufers als Eigentümer
- Besitzesantritt Land und Baute
- Übergabe von Baute und Schlüssel
- Abnahme der Baute durch den Besteller.
Tipp an den Käufer/Besteller:
- Verlangen Sie folgende Reihenfolge
- Besitzesantritt vor Eigentumsübertragung (Ziff. 3 vor Ziff. 2)
- Besitzesantritt gleichzeitig mit Eigentumsübertragung (Ziff. 2 und Ziff. 3 als Ziff. 2.1 und Ziff. 2.2).
- Sie können natürlich auch am Tage des Vollzugs (sofern und soweit die Abnahmevorbereitungen nicht zuvor möglich waren) zuerst zum Objekt gehen und dann erst zum Grundbuchamt.
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