Umnutzungspotential
In der SCHWEIZ schlummert ein riesiges Potenzial an ungenutzten Industrieflächen. Es lassen sich folgende Kennziffern hochrechnen.
- Ungenutzte Industrieflächen: 18 Mio. Quadratmeter
- Arbeitsstätten für 13’000 Unternehmen
- Arbeitsplätze für 140’000 Beschäftigte
- Wohnraum für 190’000 Menschen.
Die Zahlen entsprechen, was Fläche, was Arbeitsplätze und was Einwohnerzahlen anbelangt, in etwa denjenigen der Stadt Genf (15 Mio. Quadratmeter).
Brachenübersicht
Die Datenerhebung für die „brachenbank.ch“ hat für die SCHWEIZ total 348 brach liegende Areale ergeben:
Brachenart |
Anzahl |
Anteil Anzahl in % |
Fläche in m2 |
Fläche in ha |
Anteil Fläche in % |
Industriebrache | 240 | 69 | 9’906’000 | 991 | 54 |
Bahnbrache | 49 | 14 | 2’241’000 | 224 | 12 |
Militärbrache | 24 | 7 | 878’000 | 88 | 5 |
Flugplatz | 6 | 2 | 4’340’000 | 434 | 24 |
Andere Brache | 29 | 8 | 839’000 | 84 | 5 |
Total | 348 | 100 | 18’204’000 | 1’820 | 100 |
Quelle: Die Brachen der Schweiz, Reporting 2008, Bundesamt für Raumentwicklung ARE, Bern 11.2008, S. 4
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.