Rück- und Neubau
Für Areale mit verfallenen Gebäuden oder mit für die Endnutzer nicht umnutzfähiger Bausubstanz bleibt nur die Wahl der Rück- und Neubau-Variante.
Umbau
Bei gut erhaltenen sog. Industriedenkmälern wie Brauereien, Mühlen und Spinnereien ist oft aus Denkmalpflegegründen nur der (sorgfältige) Umbau möglich; solchen Arealen kommt nicht selten ein werttreibendes Alleinstellungsmerkmal zu. Oft macht sie nur dort keinen Sinn, wo der Recyclingaufwand am Gebäude (Veränderungsrelation von Substanzerhalt zu Ersatz) in Richtung Vollersatz geht (bekanntestes Beispiel: Erhalt nur der Grundmauern).
Kombination Umbau mit Rück- und Neubau
Die heute gebräuchlichste Variante von Industriebrachen-Recycling ist die Kombination von alt und neu. Von einem Extrem ins Andere: Wurden früher zu viele Industriekomplexe geschleift, wird heute von den Entwicklern häufig alte Bausubstanz ohne Zeitzeugen-, Alleinstellungs- oder Identitätsstifterfunktion stehen gelassen; oft werden dadurch die areal-interne Erschliessungen und Besucherströme so erschwert, dass die Nutzer nicht die erwarteten Umsätze bzw. Erträge erzielen können. Folge: geringere Mietzinseinnahmen bei Umsatzmietzinsen, Mieterwechsel, Verlust von Key-Mietern, mit Reflex auf die Investoren-Rendite, geringerer Verkehrswert. Grundsatz bei Shopping-Centern: die interne Erschliessung hat Vorrang vor nicht denkmal-geschütztem Altbestand!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.