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Job Sharing

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Begriffe zum Job Sharing

Rechtsgebiet:
Job Sharing
Stichworte:
Job Sharing
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Job sharing (job share; deutsch: Arbeitsplatzteilung) ist der Oberbegriff für Arbeitsplatzteilung in Teilzeitarbeit auf 2 oder mehrere Arbeitnehmer:

Job splitting ist (der häufigste Anwendungsfall der) Arbeitsplatzteilung

  • zeitliche Aufteilung eines Arbeitsplatzes in 2 unabhängige Teilzeitarbeitsplätze
  • bei identischen Aufgabenprofilen
  • ohne Interaktion und Kooperation unter den Teilzeitarbeitern
  • mit separaten Arbeitsverträgen
  • und separater Auflösung (Kündigung und/oder Entlassung)

Job pairing ist Arbeitsplatzteilung

  • mit Abstimmungspflicht
  • mit gemeinsam zu tragender Verantwortung
  • mit gemeinsamem Arbeitsvertrag
  • und gemeinsamer Auflösung (Kündigung und/oder Entlassung)

Top sharing beinhaltet ein

  • partnerschaftliches Führungsmodell
    • mit gemeinsamer Verantwortung
    • mit gemeinsamen Entscheidung in wesentlichen Belangen
    • mit gemeinsamer Mitarbeiterbeurteilung
  • mit Kaderplatzteilung.

Job sharer ist der in Arbeitsplatzteilung und Teilzeitarbeit tätige Arbeitnehmer.

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