LAWINFO

Kindsrecht

QR Code

Anerkennung und Vaterschaftsurteil

Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Kinder, Kindsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

1. Anerkennung

(ZGB 260)

Besteht nur ein Kindsverhältnis zur Mutter kann der Vater das Kind anerkennen.

Form der Anerkennung:

  • Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten,
  • letztwillige Verfügung oder
  • wenn eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft hängig ist, vor dem Gericht.

2. Klage auf Anfechtung des Kindsverhältnisses

(ZGB 260a ff.)

Die Klage richtet sich gegen den Anerkennenden und das Kind, soweit diese nicht selber klagen (ZGB 260a Abs. 3).

Fristen: (ZGB 260c).

3. Vaterschaftsklage

(ZGB 261 ff.)

Mutter und Kind können auf Feststellung des Kindsverhältnisses zwischen dem Kind und dem Vater gegen den Vater klagen.

Fristen: (ZGB 263).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.