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Kindsrecht

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Wohnsitzwechsel + KESB-Zuständigkeit

Datum:
15.05.2023
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Thema:
Örtliche Zuständigkeit der KESB
Stichworte:
KESB, Prozessökonomie, Rechtshängiges Verfahren, Rechtsmittelverfahren, Wohnsitzwechsel
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

ZGB 314 i.V.m. ZGB 442 Abs. 1 + 5

Örtlich zuständig für den Erlass einer Massnahme ist grundsätzlich die KESB am Wohnsitz der betroffenen Person:

  • Rechtshängiges Verfahren
    • Bei einem rechtshängigen Verfahren bleibt die Zuständigkeit bis zu dessen Abschluss erhalten.
  • Wohnsitzwechsel
    • Wechselt bei einer bestehenden Massnahme die Person den Wohnsitz, so übernimmt die KESB am neuen Wohnort die Massnahme, sofern nicht wichtige Gründe dagegensprechen.
  • Rechtsmittelfall
    • Entscheidet eine örtlich unzuständige KESB, führt dies prinzipiell zur Aufhebung des mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheids, und zwar von Amtes wegen.
  • Prozessökonomie
    • Auf eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids einer örtlich unzuständigen KESB kann aus prozessökonomischen Gründen und unter den kumulativen Voraussetzungen verzichtet werden,
      • dass die fehlende Zuständigkeit im Rechtmittelverfahren nicht gerügt wurde und,
      • dass aufgrund der Aktenlage in der Sache entschieden werden kann.

BGer 5A_773/2021 vom 22.11.2022

 

 

 

 

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Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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