Die Information über die elterliche Sorge soll
- für Behörden einfach zugänglich sein;
- daher künftig in den Einwohnerregistern aufgeführt werden.
An seiner Sitzung vom 27.11.2024 hat der Bundesrat (BR) beschlossen:
- die Eckwerte für eine Vernehmlassungsvorlage.
Unter anderem sollen gesetzlich verankert werden:
- Mitteilungspflichten für
- Zivilstandsämter
- Zivilgerichte
- Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Dokument
Evaluation der Machbarkeit des Eintrags des Merkmals «Elterliche Sorge» ins kommunale und kantonale Einwohnerregister
Quelle: admin.ch
Weiterführende Informationen
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Kindsrecht und elterliche Sorge im Allgemeinen
Quelle
LawMedia Redaktionsteam