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Kindsrecht

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Kind als Opfer

Rechtsgebiet:
Kindsrecht
Stichworte:
Kinder, Kindesrecht, Kindesschutz, Kindeswohl, Kindsrecht, Opfer, Prinzipien, Strafrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gemäss Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) müssen die Kantone Beratungsstellen einrichten,

  • die den Opfern rund um die Uhr und
  • solange nötig medizinische, psychologische, soziale, materielle und juristische Hilfe bieten und vermitteln.

Das OHG definiert Mindestanforderungen,

  • die durch Massnahmen durch die Kantone ergänzt werden können.

Die am 01.10.2002 in Kraft getretene Revision des OHG bezweckt einen besseren Schutz für unter 18-jährige Opfer strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität.

Literatur

  • WYSS SISTI ESTHER, Die eigenständige Vertretung von Kindern und Jugendlichen als Opfer im Strafverfahren, FamPra.ch 2002, 305 ff.
  • LOPPACHER BARBARA, Erziehung und Strafrecht, Unter Berücksichtigung der Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (Art. 219 StGB), Diss. Zürich 2011
  • UNGER-KÖPPEL JÖRG, Kindsmisshandlungen – Abläufe und Interventionsmöglichkeiten, Kriminalistik 1994, 743 ff.

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