LAWINFO

Konkursverschleppung

QR Code

Zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Rechtsgebiet:
Konkursverschleppung
Stichworte:
Konkursverschleppung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Haftende Personen

  • oberstes geschäftsleitendes bzw. geschäftsführendes Organ
  • Revisionsstelle
  • faktische Organe (Personen ohne formelle Organstellung, welche dennoch einen entscheidenden Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft haben)

Fehlverhalten

Kann den haftenden Personen ein Fehlverhalten vorgeworfen werden, können sie, wenn alle Vorraussetzungen gegeben sind, für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. In Frage kommen Pflichtverletzungen, z.B. die mangelhafte Buchführung.

Schaden

Ist der Gesellschaft, den Altgläubigern, den Neugläubigern oder den Aktionären ein Schaden entstanden, können die haftenden Personen dafür verantwortlich gemacht werden.

Kausalzusammenhang

Zwischen den vorwerfbaren Fehlverhalten der haftenden Personen und dem Eintritt des Schadens muss ein Kausalzusammenhang bestehen. Liegt kein Kausalzusammenhang vor, können die entsprechenden Personen nicht haftbar gemacht werden.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.