Eine Gesellschaft ist überschuldet, wenn der Wert der Aktiven geringer ist als das Fremdkapital. Bei Überschuldung einer Gesellschaft ist das oberste Geschäftsführungsorgan verpflichtet, die Bilanz beim Richter zu deponieren und damit eine Überschuldungsanzeige zu machen.
Wird trotz Überschuldung einer Gesellschaft keine Überschuldungsanzeige gemacht und die Gesellschaft weitergeführt, liegt eine Konkursverschleppung vor:
» Ursachen einer Konkursverschleppung
» Folgen der Konkursverschleppung
» Zivilrechtliche Verantwortlichkeit
» Strafrechtliche Verantwortlichkeit