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Betreibung / Neues Vermögen

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Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens, Fortsetzung der Betreibung und Fristenstillstand

SchKG 88 Abs. 2; SchKG 265a Abs. 1 und 4

Datum:
03.08.2026
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Betreibungsrecht
Thema:
Feststellung neuen Vermögens
Stichworte:
Betreibung, Feststellung neuen Vermögens, Fortsetzung der Betreibung, Fristen, Fristenstillstand, neues Vermögen
Erlass:
SchKG 88 Abs. 2; SchKG 265a Abs. 1 und 4
Entscheid:
BGer 5A_94/2025 vom 25.11.2025 = BGE 152 III 92 ff.
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Während des

  • summarischen und
  • ordentlichen Verfahrens betreffend Feststellung neuen Vermögens

steht

  • die Jahresfrist,
    • innert welcher der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen kann,

still.

Der Fristenstillstand beginnt

  • mit der Erhebung des Rechtsvorschlags
    • wegen fehlenden neuen Vermögens.

BGer 5A_94/2025 vom 25.11.2025   =   BGE 152 III 92 ff.

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

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