Der Konsumkreditmarkt steht derzeit wieder im medialen Mittelpunkt:
- Gesetzesvorstösse und Diskussionen rund um das Thema „Verschuldung“
- Herabsetzung des Höchstzinssatzes für Konsumkredite (Anpassung an die Zins-Marktlage)
- Herabsetzung von 15 % p.a. inzwischen per 01.07.2016 erfolgt (siehe Box)
- Höchstzinssatz bei Barkrediten: 10 % p.a.
- Höchstzinssatz bei Überziehungskrediten: 12 % p.a.
- Herabsetzung von 15 % p.a. inzwischen per 01.07.2016 erfolgt (siehe Box)
- Thema „Crowdlending“ (Kreditvermittlung via Internet)
- Thema „aggressive Werbung“ (Konventionsentwurf des Verbandes Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) und des Schweizerischen Leasingverbandes (SLV) für eine Werbe-Selbstregulierung
- Debattierung und Verabschiedung des Entwurf für ein revidiertes Konsumkreditgesetzes beim Souverän
- etc.
Das Erreichen einer kritischen Grösse für die Marktteilnehmer im Verdrängungsmarkt steht in einem engen Zusammenhang mit den (beschränkten) Werbemassnahmen. Die Sozialschutzmassnahmen zugunsten des Konsumenten begrenzen mithin die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Marktplayer.
Es wird sich in absehbarer Zeit weisen, wie sich der Konsumkreditmarkt entwickeln kann und wie er vom Gesetzgeber zusätzlich beschränkt wird.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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