Begriff |
Beschreibung |
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Abzahlungskredit |
Kredit, welcher verhältnismässig in Raten zurückbezahlt wird |
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) |
Zusätzliche Vertragsbindungen, die für Ihre Gültigkeit kund getan und von der anderen Vertragspartei anerkannt werden müssen |
Auszahlung des Privatkredits |
Auszahlung des Kredits per Überweisung oder in bar |
Betreibung |
Durch Betreibungsämter auf Gläubiger verlangen durchgeführte Zwangsvollstreckung, um Geldausstände einzutreiben |
Betreibungsauskunft |
Jede natürliche und juristische Person kann eine Betreibungsauskunft verlangen, sofern ein deutliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann |
Bezugslimite |
Maximaler Betrag, der innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einem Konto bezogen werden darf |
Bonität |
Fähigkeit, die aufgenommenen Schulden zurückzahlen zu können und auch zu wollen |
Darlehen |
Kreditgeber gewährt Kreditnehmer einen vertraglich festgehaltenen Geldbetrag (Geldhingabe mit Rückzahlungspflicht) |
Effektiver Jahreszins |
Gesamtkosten des Kredits, d.h. alle Kosten, einschliesslich Zinsen und sonstiger Kosten / Gebühren, die der Kreditnehmer begleichen muss |
Gebühren und Spesen |
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Höchstzinssatz |
Im Konsumkreditgesetz Art. 9 Abs. 2 Ziff. B geregelt |
Inkasso |
Geldeintreibung, wenn sich Kreditnehmer mit vereinbarten Rückzahlungen seines Kredits im Rückstand befinden |
Konsumkredit |
Darlehen oder ähnliches Mittel zur Finanzierung von Konsumgütern (auch Kleinkredit oder Privatkredit genannt) |
Konsumkreditgesetz (KKG) |
In Kraft seit 01.01.2003 und bildet die Basis für alle Privatkreditverträge |
Kreditantrag |
Antrag, mit welchem der Kreditnehmer alle nötigen Informationen zur Kreditprüfung einreicht (wichtige Informationen sind zum Beispiel Kreditbetrag, Kreditlaufzeit und Daten über den Kreditnehmer) |
Kreditfähigkeit |
Der Kreditnehmer gilt als kreditfähig, wenn es ihm möglich ist, den Kredit innerhalb von 36 Monaten zurückzubezahlen |
Kreditnehmer |
Person, welche den Kredit ausbezahlt erhalten soll |
Kreditversicherung |
Freiwillige Versicherung zum Schutze vor Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit (auch Ratenversicherung, Payment Protection Insurance (PPC) oder Ausfallversicherung genannt) |
Kreditwürdigkeit |
Zahlungsmoral des Kreditnehmers |
Laufzeit |
Zeitraum, in welchem der Kredit vollständig zurückbezahlt werden muss |
Mahnung |
Wenn eine Monatsrate nicht zum gegebenen Zeitpunkt beglichen wird, so wird eine Mahnung mit zusätzlichen Gebühren ausgestellt |
Ratenzahlung |
Teilzahlung zur Abzahlung der Schuld |
Tilgung |
Rückzahlung einer Schuld |
Verordnung zum Konsumkreditgesetz |
Ausführungs-Bestimmungen zum Konsumkreditgesetz (KKG) resp. für die Umsetzung des Konsumkreditgesetzes |
Widerrufsfrist |
Innerhalb einer Zeitspanne von14 Tage kann der Kreditnehmer schriftlich vom Vertrag zurücktreten, ohne dass für ihn finanzielle Nachteile entstehen |
Zahlungsfähigkeit |
finanzielle Möglichkeit, der Rückzahlung seines Kredits nachzukommen |
Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK) |
Finanzdienstleistern in der Schweiz ermöglicht es durch diese Stelle Kredit- und Bonitätsinformationen auszutauschen und sich vor Kreditausfällen zu schützen |