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Konsumkredit / Konsumkredite

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vom KKG nicht erfasste Tatbestände

Rechtsgebiet:
Konsumkredit / Konsumkredite
Stichworte:
Konsumkredit, Konsumkredite
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Nicht vom Konsumkreditgesetz werden folgende Tatbestände erfasst (KKG 7):

  • Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt oder zur Verfügung gestellt werden
  • Verträge über Kredite von weniger als 500 Franken oder mehr als 80 000 Franken
  • Kreditverträge, nach denen die Konsumentin oder der Konsument den Kredit innert höchstens drei Monaten zurückzahlen muss (sog. Sofort- oder Expresskredite)

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