Nicht vom Konsumkreditgesetz werden folgende Tatbestände erfasst (KKG 7):
- Kredite, die zins- und gebührenfrei gewährt oder zur Verfügung gestellt werden
- Verträge über Kredite von weniger als 500 Franken oder mehr als 80 000 Franken
- Kreditverträge, nach denen die Konsumentin oder der Konsument den Kredit innert höchstens drei Monaten zurückzahlen muss (sog. Sofort- oder Expresskredite)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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