Ziele
- Beibehaltung des Status eines „aufrecht stehenden Unternehmen“ (= Konkursvermeidung)
Motive
wirtschaftlicher Aspekt der Bank(en)
- Vermeidung Kreditverlust
- Vermeidung Nachbetreuungsaufwand durch Recovery (Interessenwahrung in Konkursverfahren bzw. in Nachlassverfahren)
Image-Aspekt der Bank(en)
- Vermeidung des Vorwurfs im Publikum, die Banken seien Unternehmens- und Arbeitsplatz-Zerstörer
Funktion
„Status quo-Beibehaltung“ für die Vorbereitung oder Durchführung von Sanierungsmassnahmen
- „Vertraglicher Konkursaufschub“
- anstelle des gesetzlichen Konkursaufschubs
- anstelle oder als Vorbereitungsstufe einer Nachlassstundung
Zeitfenster
- für abgetiefte Lageanalyse
- für Evaluation möglicher Massnahmen
- Sanierungsmassnahmen
- Stillhalten während vorübergehenden Liquiditätsnotstand (Stillhalteabkommen für sich alleine vielleicht ausreichend)
Verhältnis Banken unter einander (Banken-/Banken-Verhältnis)
- Institutionalisierung derjenigen Banken, die den Kreditnehmer finanzierten
- Einbeziehungszweck
- Vermeidung von Mittel- und Sicherheiten-Abfluss
- Einzelne Banken sollen sich nicht zu Lasten anderer (Banken) besserstellen können
- Absicherung für den Fall bankenseitiger Sanierungsbeiträge
- Es sollen nicht die einen Banken von den Sanierungsbeiträgen der anderen Banken profitieren können
- Federführung / Konstituierung
- Federführer als Stellvertreter aller Banken
- Kommunikation und Koordination untereinander (Recovery-Manager jeder Bank)
Verhältnis Banken zu Kreditnehmer (Banken-/Kredit-Verhältnis)
- Forum mit Kreditnehmer
- Bildung eines einheitlichen Forums mit dem Kreditnehmer
- Kommunikation und Koordination mit einem Sanierer des Kreditnehmers
- Vereinheitlichung der Kreditkonditionen
- Praktikabilität
- Opfersymmetrie der Banken
- Sicherheiten
- Handling der Sicherheiten der jeweiligen Banken
- Handling von Sicherheiten im Zusammenhang mit neuen Sanierungsbeiträgen einzelner Banken
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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