Kündigung
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung des Kündigenden, die der Gegenpartei zur Kenntnis gebracht werden muss (Empfangsbedürftigkeit). Mit der Kündigung wird das Arbeitsverhältnis beendet.
Aufhebung
Die Parteien können auch ohne Kündigung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen bestimmten Termin vereinbaren (Aufhebungsvertrag). Die Aufhebung bringt damit einen Vorgang (Kündigung / Aufhebungsvereinbarung) zum Ausdruck. Im Unterschied zur Kündigung ist die Aufhebungsvereinbarung immer einvernehmlich. Mit der Aufhebungsvereinbarung können Kündigungsfristen abgekürzt werden.
Auflösung
Mit der Kündigung und mit der Aufhebungsvereinbarung wird das Arbeitsverhältnis aufgelöst. Der Begriff der Auflösung bezeichnet das Ergebnis bzw. die Wirkung einer Kündigung oder einer Aufhebungsvereinbarung.