Mit der gültigen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis auf den letzten Tag der Kündigungsfrist beendet. Der Arbeitnehmer ist danach nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet und der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und zu entlöhnen.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt der Arbeitnehmer jedoch zur Arbeitsleistung verpflichtet und der Arbeitgeber bleibt verpflichtet, den Lohn zu entrichten. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bei voller Lohnzahlung zu verzichten und diesen freizustellen.
Freistellung
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