Mit der gültigen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis auf den letzten Tag der Kündigungsfrist beendet. Der Arbeitnehmer ist danach nicht mehr zur Arbeitsleistung verpflichtet und der Arbeitgeber ist nicht mehr verpflichtet, den Arbeitnehmer zu beschäftigen und zu entlöhnen.
Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bleibt der Arbeitnehmer jedoch zur Arbeitsleistung verpflichtet und der Arbeitgeber bleibt verpflichtet, den Lohn zu entrichten. Es steht dem Arbeitgeber jedoch frei, auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers bei voller Lohnzahlung zu verzichten und diesen freizustellen.
Freistellung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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