Die Kündigung hat zur Folge, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden.
Geldforderungen
- Lohnansprüche (Stundenlohn / Monatslohn / Provisionen usw.)
- Ferienansprüche (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Feiertagsentschädigung (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers
Lohnforderungen
Rückgabeansprüche / -pflichten
Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der jeweils anderen Partei sämtliche Gegenstände des anderen herauszugeben, die sich in ihrem Besitz befinden. Zu denken ist insbesondere an Arbeitsgeräte, Fahrzeuge, Mobiltelefon des Arbeitgebers im Besitz des Arbeitnehmers.
Anspruch auf Zeugnis / Arbeitsbestätigung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder auf eine Arbeitsbestätigung.
Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung
» Informationen zum Arbeitszeugnis
» Informationen zur Arbeitsbestätigung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.