Die Kündigung hat zur Folge, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden.
Geldforderungen
- Lohnansprüche (Stundenlohn / Monatslohn / Provisionen usw.)
- Ferienansprüche (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Feiertagsentschädigung (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers
Lohnforderungen
Rückgabeansprüche / -pflichten
Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der jeweils anderen Partei sämtliche Gegenstände des anderen herauszugeben, die sich in ihrem Besitz befinden. Zu denken ist insbesondere an Arbeitsgeräte, Fahrzeuge, Mobiltelefon des Arbeitgebers im Besitz des Arbeitnehmers.
Anspruch auf Zeugnis / Arbeitsbestätigung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder auf eine Arbeitsbestätigung.
Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung
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