Die Kündigung hat zur Folge, dass alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist fällig werden.
Geldforderungen
- Lohnansprüche (Stundenlohn / Monatslohn / Provisionen usw.)
- Ferienansprüche (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Feiertagsentschädigung (soweit sie nicht durch Freizeit abgegolten werden)
- Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers
Lohnforderungen
Rückgabeansprüche / -pflichten
Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses der jeweils anderen Partei sämtliche Gegenstände des anderen herauszugeben, die sich in ihrem Besitz befinden. Zu denken ist insbesondere an Arbeitsgeräte, Fahrzeuge, Mobiltelefon des Arbeitgebers im Besitz des Arbeitnehmers.
Anspruch auf Zeugnis / Arbeitsbestätigung
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder auf eine Arbeitsbestätigung.
Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung
» Informationen zum Arbeitszeugnis
» Informationen zur Arbeitsbestätigung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:RachekündigungEinleitung zur RachekündigungAutoren:Überstunden und ÜberzeitEinleitung zu Überstunden / ÜberzeitAutoren:KurzarbeitEinleitung zur KurzarbeitAutoren:AushilfsarbeitEinleitung zur AushilfsarbeitAutoren:Unternehmer-EhefrauenEinleitung zu Unternehmer-EhefrauenAutoren:Entlassung / KündigungEinleitung zur Entlassung / Kündigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht