Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann vor Ablauf der vereinbarten Dauer grundsätzlich nicht gekündigt werden. Eine fristlose Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt jedoch möglich.
Hinweis:
Ein Arbeitsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als 10 Jahren abgeschlossen wurde, kann nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten auf Ende eines Monats gekündigt werden.
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