Eine Kündigung des Arbeitnehmers ist missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird,
- wegen einer persönlichen Eigenschaft des Arbeitgebers / Vorgesetzten
- weil der Arbeitgeber / Vorgesetzte ein verfassungsmässiges Recht ausübt
- um das Entstehen von Ansprüchen des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis zu vereiteln
- weil der Arbeitgeber Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht
- weil der Arbeitgeber Militär- / Schutz- oder Zivildienst leistet
Die missbräuchliche Kündigung ist gültig. Das Arbeitsverhältnis ist also aufgelöst. Der Arbeitnehmer, der missbräuchlich kündigt, kann jedoch zur Zahlung von Schadenersatz an den Arbeitgeber verpflichtet werden.
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