Möglichkeit des Schuldners: | Konkurseröffnung ohne vorgängige Betreibung über das Vermögen des konkursfähigen Schuldner zu verlangen |
Rechtsnatur: | zwangsvollstreckungsrechtliches Antragsrecht |
Rechtsgrundlage: | SchKG 190 Abs. 1 Ziff. 2 |
Wirkung: | Schuldner wird kurzfristig das Verfügungsrecht entzogen und sein Vermögen mit Beschlag belegt bzw. verhindert, dass er Benachteiligungs- oder Beseitigungshandlungen vornehmen kann |
Gläubigeraspekt: | Er verliert das Bestimmungsrecht über sein Vermögen generell (Generalexekution) und nicht mehr nur in Etappen (Einzelexekutionen). |
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Liquiditätskrise
Gläubigerrechte
Rechtsgebiet:
Liquiditätskrise
Stichworte:
Liquiditätskrise
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG