Möglichkeit des Schuldners: | Insolvenzerklärung |
Rechtsnatur: | freiwilliger Akt des Schuldners |
Rechtsgrundlage: | SchKG 191 |
Wirkung: | Rechtswohltat, in dem der Schuldner nicht mehr mit einzelnen Betreibungen (Einzelexekutionen), sondern in einer Gesamtauseinandersetzung mit seinen Gläubiger konfrontiert wird (Generalexekution) |
Gläubigeraspekt: |
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LAWINFO
Liquiditätskrise
Schuldnerrechte
Rechtsgebiet:
Liquiditätskrise
Stichworte:
Liquiditätskrise
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG