- Untermietvertrag kommt ohne Zustimmung des Vermieters zustande
- Mieter hat die Zustimmung vom Vermieter vorgängig einzuholen
- formlos möglich
- vertraglich kann Schriftformerfordernis vereinbart werden
- Vermieter kann seine Zustimmung verweigern, wenn
- Mieter sich weigert Untermietkonditionen bekanntzugeben
- Untermietsbedingungen missbräuchlich sind
- Untermietzins darf nicht übermässig hoch sein
- Zuschlag für Zusatzleistungen des Untervermieters (z.B. Möblierung) ist zulässig
- Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen
- Generalklausel
- z.B. erheblich stärkere Abnützung durch Untermieter, wenn der Untermieter mehr Publikumsverkehr hat als der (Haupt)mieter
- Untermieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht
- Untermieter darf die Mietsache nicht anders gebrauchen als der Mieter
- Unbewilligte Untermiete
- Vermieter kann ordentlich kündigen
- Vermieter kann (nach erfolgter Abmahnung) ausserordentlich gemäss OR 257f kündigen
- bei Untermiete nach erfolgter Zustimmung resp. bei Fehlen eines Verweigerungsgrundes kann der Mieter unbeschränkt untervermieten
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:GastromieteEinleitung zur Gastromiete / zum gastgewer...Autoren:Wertvermehrende InvestitionenEinleitung: Wertvermehrende InvestitionenAutoren:VermieterwechselEinleitung zum VermieterwechselAutoren:WohnungsabgabeEinleitung zur WohnungsabgabeAutoren:Mietrecht / Miete / MietvertragEinleitung zum Mietrecht Schweiz / Miete /...Autoren:WohnungsmieteEinleitung: Wohnungsmiete
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht