Bezifferung Herabsetzungsanspruch (in Franken oder Prozent)
Hinweis auf 30-tägige Frist zur Stellungnahme
Mit eingeschriebenem Brief (aus Beweisgründen)
Vermieter hat innert 30 Tagen ab Erhalt Stellung zu nehmen.
Lehnt der Vermieter das Begehren ab, oder nimmt keine Stellung dazu, hat der Mieter innert 30 Tagen ab Ablauf der ersten 30-tägigen Frist bei der zuständigen Schlichtungsbehörde Herabsetzungsklage einzureichen.
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