Bezeichnung des Mangels: |
Herabsetzung des Nettomietzins in Prozent: |
Ungenügende Beheizung eines Restaurants und weitere Mängel, welche die normale Bewirtschaftung beeinträchtigen | 30% |
Nicht funktionierende Kühlkammer | 10% |
Verschmutzter Innenhof, Eingang und Parkgarage bei Geschäftsräumen | 15% |
Küche in Restaurant nur zu 1/3 benutzbar, gefährliche elektrische Installationen | 20% |
Defekte Lüftungsanlage in Restaurant | 25% |
Defekte Lüftungsanlage führt dazu, dass in einem Restaurant nicht mehr gegessen werden kann | 50% |
Gebäuderenovation führt zu Umsatzverlust | 20% |
Brettertunnel vor Schaufenster eines Ladengeschäfts | 20% |
Sehr naher Neubau auf Nachbargrundstück | 10% |
Unangenehme Gerüche in Café-Bar vertreiben Gäste vollständig | 100% |
Gesamtes Gebäude im Umbau | 35% |
Mängel bei Geschäftsräumen und Mietzinsherabsetzung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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