Gesetzliche Grundlagen
OR 256, OR 257g ff.
Begriff des Mangels
- Abweichung des Ist-Zustandes der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Soll-Zustand:
- es fehlt die Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch resp. diese ist beeinträchtigt
- es fehlt eine zugesichterte Eigenschaft resp. eine solche ist beeinträchtigt
- bezieht sich auf körperliche und unkörperliche Eigenschaften der Mietsache
In diesem Kapitel finden Sie folgende Informationen zum Thema Mietzinsherabsetzung infolge Mängel am Mietobjekt:
- Bestimmung des vorausgesetzten Gebrauchs
- Bestimmung von zugesicherten Eigenschaften
- Der Schutz des Mieters nach OR 256 Abs. 2
- Mängelarten
- Meldepflicht des Mieters (OR 257g)
- Duldungspflicht des Mieters
- Rechte des Mieters bei Mängeln, welche bei Übergabe bestehen (OR 258)
- Mängel während der Mietdauer (OR 259a – 259i)
- Mietzinsherabsetzung bei Mängel
- Beispiele für Mietzinsreduktion
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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