Begriff
Das Verb „to finagle“ entstammt dem Englischen. Es bedeutet „mogeln“ oder „schummeln“.
Finagles ist die gebräuchliche Abkürzung für „Finagle’s Law of Dynamic Negatives“.
Herkunft
John W. Campbell jr. verwendete den Begriff in seinen Editorials als Herausgeber von „Astounding Science Fiction“. Seine Begriffsvariationen über die Jahrzehnte hinweg waren vielfältig.
Larry Niven nutzte Finagles law als sog. „running gag“ in seinen zahlreichen Romanen über die „Belter“, eine Gemeinschaft von Bergarbeitern im Asteroidengürtel.
Murphy’s Law
Oft wird finagles law auch als Abwandlung von Murphys law verstanden:
„Wenn etwas schiefgehen kann, dann wird es auch schiefgehen – und das zum schlimmstmöglichen Zeitpunkt.“
Verwendung in der Wirtschaft
Finagles law wird in der Wirtschaft oft bei der Informationssuche für eine Fehlentwicklung angerufen:
- Die Information, die Sie haben, ist nicht diejenige die Sie wollen
- Die Information, die Sie wollen, ist nicht diejenige die Sie brauchen.
- Die Information, die Sie brauchen, ist für Sie nicht erreichbar.
- Diese Information ist zu einem höheren Preis erhältlich, als Sie zu zahlen bereit sind.
So nimmt das Unheil seinen Lauf …
Verwendung bei Experimenten
Finagles law wird auch als Entwicklung bei Experimenten herangezogen:
- Wenn ein Experiment funktioniert, ist irgendetwas nicht in Ordnung.
- Unabhängig vom Resultat eines Experimentes wird es immer jemanden geben, der es
- unrichtig interpretiert,
- trickreich verändert oder
- glaubt, es entspreche seiner Theorie.
- In einer Datensammlung ist der Fehler dort, wo die Daten als richtig erscheinen und daher nicht überprüft werden.
- Jemand, den man um Hilfe bittet, wird den Fehler auch nicht entdecken.
- Jemand, der zufällig einen Blick darauf wirft, wird den Fehler sofort sehen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.