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Murphys Gesetz (Murphys Law)

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Wahrscheinlichkeit

Rechtsgebiet:
Murphys Gesetz (Murphys Law)
Stichworte:
Murphy’s Law
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Die Wahrscheinlichkeit definiert sich als Verhältniszahl:

„Verhältnis der Anzahl tatsächlicher Ereignisse zur Anzahl möglicher Ereignisse“.

Ein nicht stattfindendes Ereignis ergibt die Wahrscheinlichkeitszahl Null.

Umkehrschluss

Murphy’s law macht gerade das Umgekehrte geltend:

„Wenn ein Ereignis möglich ist, erfolgt es auch.“

Fehlervermeidungsstrategien

Die Gesetzmässigkeit von Murphy’s Law ist von den Naturwissenschaftern weiter untersucht worden. Die Gesetzmässigkeit wird in der heutigen Technik als analytischer Massstab für Fehlervermeidungsstrategien angewandt wie

  • Informatik und Ausfallsicherheit:    
    • Fail-Safe-Prinzip/-Philosophie
    • Ausfallsicherheit durch renundante Systeme.

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