Definition
Die Wahrscheinlichkeit definiert sich als Verhältniszahl:
„Verhältnis der Anzahl tatsächlicher Ereignisse zur Anzahl möglicher Ereignisse“.
Ein nicht stattfindendes Ereignis ergibt die Wahrscheinlichkeitszahl Null.
Umkehrschluss
Murphy’s law macht gerade das Umgekehrte geltend:
„Wenn ein Ereignis möglich ist, erfolgt es auch.“
Fehlervermeidungsstrategien
Die Gesetzmässigkeit von Murphy’s Law ist von den Naturwissenschaftern weiter untersucht worden. Die Gesetzmässigkeit wird in der heutigen Technik als analytischer Massstab für Fehlervermeidungsstrategien angewandt wie
- Informatik und Ausfallsicherheit:
- Fail-Safe-Prinzip/-Philosophie
- Ausfallsicherheit durch renundante Systeme.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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