Das Recht auf den eigenen Namen ist eines der zentralsten Rechte.
Das Namensrecht regelt
- den Erwerb des Namens
- die Namensänderung
- den Namensschutz.
Der Name dient
- der Individualisierung und Zuordnung einer Person
- der rechtlichen Kennzeichnung zur Unterscheidung von
- natürlichen Personen
- Vereinen
- Stiftungen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Neues Namensrecht für Ehepaare und ihre Kinder ab 2013:
Neu müssen sich Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden.
Ab dem 1. Januar 2013 wirkt sich eine Heirat grundsätzlich nicht mehr auf den Familiennamen und das Bürgerrecht der Ehepartner aus – jeder behält seinen Namen und sein Bürgerrecht. Will ein Ehepaar den gleichen Namen tragen, können sie wie bisher als Familiennamen entweder den Ledignamen der Braut oder den des Bräutigams wählen. Auch für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen, gelten ab 2013 die gleichen Regeln.
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » «Heirat – Das Namensrecht für Ehepaare»
Ab 2013 können Verheiratete ihre Doppelnamen abgeben und/oder ihren Ledignamen wieder annehmen.
Die Namen gemeinsamer Kinder können ebenfalls geändert werden, jedoch nur innerhalb einer Übergangsfrist. Durch eine persönliche Erklärung und gegen eine Gebühr von 75 CHF ist die Namensänderung auf dem Zivilstandsamt jederzeit möglich.
Aktuelle Informationen finden Sie auf dem News-Blog der LawMedia AG
law-news.ch » «Doppelnamen abgeben / Ledignamen wieder annehmen»