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Namensrecht

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Checklisten und Download

Rechtsgebiet:
Namensrecht
Stichworte:
Namensrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste: Erwerb des Familiennamens bei Kinder

Erwerb des Familiennamens bei Kindern

Welchen Familiennamen erhält mein Kind?

  • Kind verheirateter Eltern
    • wenn die Eltern verschiedene Namen tragen, denjenigen ihrer Ledignamen, den sie bei der Eheschliessung zum Namen ihrer gemeinsamen Kinder bestimmt haben (ZGB 270 Abs. 1)
    • wenn die Eltern einen gemeinsamen Familiennamen tragen, diesen Namen (ZGB 270 Abs. 1)
  • Kind unverheirateter Eltern
    • wenn es unter der elterlichen Sorge nur eines Elternteils steht, dessen Ledignamen (ZGB 270a Abs. 1)
    • wenn es unter gemeinschaftlicher elterlicher Sorge steht, den von den Eltern bestimmten Ledignamen eines Elternteils
  • Kind sich scheidender Eltern
    • Das Kind behält den ursprünglichen Familiennamen
    • Ausnahme: behördlich bewilligte Namensänderung
  • Ausländisches Kind
    • Recht des Heimatlandes

Weiterführende Informationen

Checkliste: Namensschutz und kumulative Rechtsanwendung

Namensschutz und kumulative Rechtsanwendungen

Beim Namensschutz kommt es oft zu kumulativen Rechtsanwendungen mit Erlassen aus folgenden Rechtsgebieten:

  • Firmenrecht
  • Markenrecht
  • Wettbewerbsrecht
    • Unlauterer Wettbewerb
    • vgl. auch www.unlauterer-wettbewerb.ch
  • ev. Persönlichkeitsrecht nach ZGB 28
    • Persönlichkeitsschutz
    • vgl. auch BGE 112 II 369 E. 3a)

Beispiel

Merkblätter

Merkblatt über die Namensführung bei Eheschliessung

Merkblatt über die Namensführung bei Begründung der eingetragenen Partnerschaft

Merkblatt über die Namenserklärungen nach Schweizer Recht

Anwendungsbeispiele Name und Bürgerrecht

Flussdiagramm zur Namensführung des Kindes

Interaktives Formular zu den Namensvarianten bei Eheschliessung und für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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