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Namensrecht: Doppelnamen nach der Heirat soll wieder aufleben

Datum:
19.02.2020
Rubrik:
Gesetzgebung
Rechtsgebiet:
Eherecht / Eheschliessung / Ehe
Stichworte:
Doppelnamen, Heirat, Namensrecht
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Streit um den Bindestrich

Das Namensrechts-Revision von 2013 mussten sich die Ehepartner nicht mehr für einen gemeinsamen Familiennamen entscheiden. Jeder konnte grundsätzlich seinen Namen und auch sein Bürgerrecht behalten.

Das Namensrecht mit seiner noch jungen Auswahl zur Namensbildung soll schon wieder ändern:

  • Luzi Stamm (NR/AG/SVP/25.11.1991 – 01.12.2019) hat am 15.12.2017 eine Parlamentarische Initiative (17.523)
    • „Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat“ eingereicht
  • Eingereichter Text:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Heiratswilligen sei durch eine entsprechende Gesetzesänderung zu ermöglichen, nach der Eheschliessung künftig auch Doppelnamen tragen zu können.

  • Stand der Beratungen
    • Der Parlamentarischen Initiative wurde folge gegeben:
      • 14.01.2019
        • KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN NR / FOLGE GEGEBEN
      • 05.12.2019
        • Wird übernommen
      • 11.02.2020
        • KOMMISSION FÜR RECHTSFRAGEN SR / ZUSTIMMUNG
    • Derzeit zuständige Behörde:
      • Parlament
      • Erstbehandelnder Rat: Nationalrat (NR)

Ursprünglich als feministische Errungenschaft gepriesen, fordert nun sogar das Eidgenössische Gleichstellungsbüro – zahlenbasiert – den Doppelnamen zurück.

Der Kampf um das Revival des Doppelnamens bei der Heirat ist eröffnet. Der Doppelname würde, so meinen einzelne Verfechter, mehr Wahlfreiheit im Namensrecht bieten. Der noch immer erlaubte Allianzname, wie ihn etwas Frau Bundesrätin Karin Keller-Sutter verwendet, genügt den Befürwortern nicht.

Die Rechtskommission des Nationalrats redigiert nun den ersten Gesetzesentwurf.

Das LawMedia Redaktionsteam wird zur gegebenen Zeit weiter informieren.

Mehr: 17.523 Parlamentarische Initiative – Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat

Quelle

LawMedia Redaktionsteam

Begründung der Parlamentarischen Initiative

Mit der Einführung der heute geltenden Regelung wurde die bereits bestens akzeptierte und beliebte Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen, wieder abgeschafft. Nach der heute geltenden Regelung sind nur die folgenden drei Varianten möglich: Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie wählen, ob sie künftig:

  • Peter Muster und Petra Muster
  • Peter Weber und Petra Weber
  • Peter Muster und Petra Weber

heissen wollen. Mit der vorliegenden Initiative soll ermöglicht werden, dass die Eheleute – je nach Interessenlage – wieder die Möglichkeit haben, einen Doppelnamen zu führen.

Die Erfahrung zeigt, dass sich heutzutage zahlreiche Brautpaare bei den Zivilstandsämtern mit dem Wunsch melden, sie hätten sich für Doppelnamen entschieden (sie möchten also neben dem eigenen (Ledig-)Namen auch den Namen des Partners im künftigen Familiennamen aufgeführt haben).

Die Zivilstandsämter müssen diesen Gesuchstellern mitteilen, dass es die Variante Doppelnamen nicht mehr gibt. Es sei unvermeidlich, dass sich die Heiratswilligen ausschliesslich auf den einen oder anderen Namen festlegen. Das führt bei den Beteiligten oft zu grossen Enttäuschungen.

Die Enttäuschung liegt oft darin, dass sich Eltern zum Heiraten entscheiden und dann feststellen müssen, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen gar nicht beinhaltet ist, wenn sie sich für eine der restriktiven Möglichkeiten des Schweizer Rechts entscheiden müssen. Insbesondere aus diesem Grund wäre es wünschenswert, wenn sie Doppelnamen wie «Peter Muster und Petra Weber Muster» oder «Peter Muster Weber und Petra Weber» wählen könnten. Dann können sie zu den gemeinsamen Kindern auch wieder eine namentliche Verbindung schaffen.

In der Praxis zeigt sich, dass bei der gegebenen Ausgangslage die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegend grossen Teil den (Geschlechts-)Namen des Ehemannes annehmen (man spricht von bis zu 90 Prozent). Das würde bedeuten, dass die jüngsten Gesetzesänderungen den angestrebten Zweck nicht erreicht haben.

Unbefriedigend ist auch die Situation für Schweizer, die im Ausland wohnten, dort geheiratet haben, Kinder bekommen haben und den Namen nach den ausländischen Regeln gewählt haben. Ziehen sie in die Schweiz und haben ein weiteres Kind, ergeben sich massive Probleme. Nicht zuletzt kommt dazu, dass ausländische Staatsbürger aufgrund der restriktiven Schweizer Lösung heute bevorzugt werden.

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