Bei der Pacht überlässt der Verpächter dem Pächter eine nutzbare Sache resp. ein nutzbares Recht gegen Zahlung eines Entgelts (Pachtzins).
Der Pachtvertrag ist sehr ähnlich zum Mietvertrag, wobei folgende Unterschiede bestehen:
- mit einem Pachtvertrag können nicht nur Sachen, sondern auch Rechte überlassen werden
- beim Pachtvertrag kommt zusätzlich hinzu, dass die Sache oder das Recht nicht nur zum Gebrauch überlassen wird, sondern auch zur Nutzung (Merksatz: Ein Pferd wird gemietet, eine Kuh wird gepachtet)
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Pachtvertrag, Musterverträge sowie Links zu Pacht und Miete:
» Gesetzliche Grundlagen der Pacht
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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