Unternehmenspacht in der Schweiz – ein Überblick:
Pacht
Die Pacht ist die im Pachtvertrag vereinbarte Überlassung einer nutzbaren Sache resp. eines nutzbaren Rechtes, gegen Zahlung eines Entgelts (des Pachtzinses) während einer gewissen Zeit (Dauerschuldverhältnis).
Unternehmenspacht
Unternehmenspacht ist ein Dauerschuldverhältnis, wonach der Verpächter dem Pächter gegen Entgelt ein Unternehmen zum Gebrauch sowie Bezug der Erträge überlässt.
Verbreitung der Unternehmenspacht in der Schweiz
Das Institut der Unternehmenspacht ist in der Schweiz eher unbekannt. Es gibt auch sehr wenige Gerichtsentscheide dazu. In BGE 131 III 257 hatte sich das Bundesgericht mit der Pacht eines Gartenbaugeschäftes auseinanderzusetzen.
Am meisten vertreten sind Pachtverträge in den Bereichen Gastronomie und Landwirtschaft.
» Informationen zur Landwirtschaftlichen Pacht
Demgegenüber verfügt Frankreich über ein eigenes Gesetz zur Unternehmenspacht.
Hier erhalten Sie grundlegende Informationen zur Pacht eines Unternehmens in der Schweiz.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
Das könnte Sie auch noch interessieren:
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.