Der Patentanwalt vertritt die Mandanten auf dem Gebiete des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes.
Bei der Interessenwahrung sind seine Funktionen:
- Beratung und/oder Vertretung
- Thema „Anmelden oder Geheimhalten“
- Thema „Art und Umfang der Aeusserung gegenüber Dritten“
- Vertragsgestaltung
- Kaufvertrag
- Lizenzvertrag
- Sachverhaltsermittlung für die Anmeldung
- Dokumentierung
- Anmelden (national und/oder international)
- Patente
- Gebrauchsmuster
- Sortenschutz
- Marken
- Geschmacksmuster
- Design
- Geltendmachung von Verletzungen
- Vorprozessuales Vorgehen
- Einstweilige Verfügung
- Klage
- Abwehr/Verteidigung
- Interessenwahrung bei nicht registrierten oder nicht registrierbaren Rechten