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Patronatserklärung

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Rechtsgebiet:
Patronatserklärung
Stichworte:
Patronatserklärung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Allgemein

Gewährleistung oder Erhöhung der Kreditwürdigkeit einer Tochtergesellschaft.

Oft hält die Konzernobergesellschaft ihre Töchter bei den Eigenmitteln oder dem Haftungssubstrat kurz, sodass sie einem Vertragspartner nicht genügend sicher erscheint und dieser zum Ausgleich die Einbindung der Konzernmutter verlangt. Er fordert von der Konzernmutter;

  • Ein „standing“,
  • eine Verbürgung der fortbestehenden Leistungsfähigkeit der Tochtergesellschaft.

Deklarationsvermeidung

Sofern und soweit eine PE nicht als Eventualverpflichtung zu beurteilen ist, muss sie – im Gegensatz zu Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und Pfandbestellung – nicht im Anhang zur Bilanz aufgeführt werden; vgl. hiezu OR 670 Abs. 1.

Kompromiss zwischen Muttergesellschaft und Kreditgeber

  • Muttergesellschaft kann Anmerkungspflichten umgehen (OR 670 Abs. 1)
  • Kreditgeber verzichtet auf weitere Sicherheiten (Personal- und Realsicherheiten)

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