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Patronatserklärung

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Rechtsnatur

Datum:
31.08.2009
Update:
17.10.2022
Rechtsgebiet:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die PE wird qualifiziert als:

  • Erklärung sui generis zugunsten Dritter, soweit ihr überhaupt Verpflichtungscharakter zukommt
  • garantieähnliche Erklärung
  • versichernde Erklärung
  • Kreditsicherungsinstrument besonderer Art

Die PE lässt sich nicht ins gesetzgeberische System der Sicherheiten, insbesondere der Personalsicherheiten einordnen. – Sie ist weder Bürgschaft noch Garantieversprechen.

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

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