Der Paymaster ist aufgrund einer gemeinsamen Instruktion der Hauptparteien gehalten, die Valuta an die von diesen bezeichnete Person, d.h. an eine Hauptpartei oder an einen Dritten, herauszugeben (kann auch als Eintritt der Auslieferungsbedingung betrachtet werden [Bedingungseintritt]).
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Paymaster-Services
Gemeinsame Instruktion der Parteien des Hauptgeschäfts
Rechtsgebiet:
Paymaster-Services
Stichworte:
Paymaster Services, treuhänderische Zahlungsabwicklung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG