Das Haupt- bzw. Grundgeschäft ist Ausgangspunkt jedes Paymaster Agreements.
In diesem Haupt- bzw. Grundgeschäft müssen bezeichnet sein:
- die Sicherungsforderung
- das Sicherungsobjekt
Aufgrund der kausalen Ausgestaltung des Vertrags nach der Schweizerischen Rechtsordnung bedarf der Vollzug des Haupt- bzw. Grundgeschäfts zweier Rechtsverhältnisse: