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Personalverleih / Temporärarbeit

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Rechtsgebiet:
Personalverleih / Temporärarbeit
Stichworte:
Personalverleih, Temporärarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilzeitarbeit

=   reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Teilzeitarbeit

Arbeit auf Abruf

=   unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Arbeit auf Abruf

Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit

=   kurz dauernder Arbeitseinsatz, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit

Temporärarbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit einmaliger Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Regiearbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit wiederholter Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Leiharbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Wichtiger Hinweis

Temporärarbeit darf nicht mit Teilzeitarbeit verwechselt werden!

» Arbeitsrechtliche Informationen zur Teilzeitarbeit

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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