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Personalverleih / Temporärarbeit

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Personalverleih / Temporärarbeit
Stichworte:
Personalverleih, Temporärarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilzeitarbeit

=   reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Teilzeitarbeit

Arbeit auf Abruf

=   unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Arbeit auf Abruf

Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit

=   kurz dauernder Arbeitseinsatz, im Betrieb des Arbeitgebers

» Informationen zur Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit

Temporärarbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit einmaliger Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Regiearbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit wiederholter Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Leiharbeit

=   Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb

Wichtiger Hinweis

Temporärarbeit darf nicht mit Teilzeitarbeit verwechselt werden!

» Arbeitsrechtliche Informationen zur Teilzeitarbeit

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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