Das Aushilfs- bzw. Gelegenheitsarbeitsverhältnis ist ein gesetzlich geregelter, befristeter Arbeitsvertrag.
Gefahren gibt es hier durch die mögliche Annahme eines unbefristeten Arbeitsvertrages und durch die Zusammenrechnung der Einsatzdauern für Lohnfortzahlung, Abgangsentschädigung usw. Einiges ist daher zu beachten und zu regeln.
Hinweis
Die Aushilfs- oder Gelegenheitsarbeit ist ein kurz dauernder Arbeitseinsatz, bei dem immer wieder ein neuer, normalerweise befristeter Arbeitsvertrag geschlossen wird.
Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit sowie Links zum Thema Arbeit / Arbeitsvertrag / Arbeitsrecht / Personalrecht.