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Teilzeitarbeit

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Einleitung zur Teilzeitarbeit

Rechtsgebiet:
Stichworte:
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Teilzeitarbeit hat ein gegenüber der Vollzeitarbeit reduziertes Arbeitspensum. Je nach Motiv und persönlichen Verhältnissen (zB Mehrfachbeschäftigung, Kindererziehung, Teilinvalidität usw.) sind Konfliktsituationen mehr oder weniger vorprogrammiert. Verschiedenes ist daher zu beachten und zu regeln.

Teilzeitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis mit einem Pensum von weniger als 100 %, wobei als Ausgangslage immer die betriebliche Normalarbeitszeit (volles Pensum) gilt.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Teilzeitarbeit sowie Links zum Thema Arbeitsrecht.

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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte


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