Autoren und Erfindern ist zu empfehlen, nach erfolgter Kreation und vor Einlieferung bei Beurteilungsstellen (Verlag, SF/DRS, IGE, Start-up-Finanzierern usw.) eine Datumsicherung bei einem Notar oder Notariat vornehmen zu lassen.
Plagiate / Plagiatsvorwürfe
Tipps zur Sicherung der Erstkreation
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Schweizerische ImmobilienEinleitung zu Schweizerische ImmobilienAutoren:Erbrechtliche Herabsetzung / Her...Einleitung zur erbrechtlichen Herabsetzung...Autoren:EntlassungsabfindungEinleitung zur EntlassungsabfindungAutoren:NötigungEinleitung zur NötigungAutoren:GastromieteEinleitung zur Gastromiete / zum gastgewer...Autoren:Testamentsvollstreckung / Willen...Einleitung zur Testamentsvollstreckung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.