Privatgutachten oder Parteigutachten = Gutachten, welches ausserhalb eines Gerichtsverfahrens für einen privaten Auftraggeber erstellt wird.
Der Begriff Parteigutachten sollte vermieden werden, betont er doch, dass
- der Gutachter einseitig bestellt wurde;
- er nur einer Partei verantwortlich und damit „parteiisch“ ist.
Vorteilhaftere Bezeichnungen:
- Privatgutachten
- Aussergerichtliches Gutachten.