Privat- bzw. Parteigutachten können folgende Zwecke verfolgen und unterscheiden sich bei den rot markierten Texten von Rechts- bzw. Gerichtsgutachten:
Privatgutachten / Parteigutachten |
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Sachverhaltserhebung mit juristischer Würdigung |
Schwerpunkt bei Sachverständigen-Privatgutachten:
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Schwerpunkt bei Rechts-Privatgutachten:
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Beeinflussung Dritten gegenüber Tatsachen oder Sachverhalte nachzuweisen, um diese zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen |
Verteidigungsmittel gegen Gerichtsgutachten
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Beweiswert
Gutachten braucht nicht wertlos zu sein |
Gutachterliche Bewertungen von SOLL- und IST-Zuständen |
Ausarbeitung Lösungsvorschlag |
Fazit |
Weiterführende Informationen
- Exkurs: Second Opinion | rechts-gutachten.ch
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