Lassen Sie sich den Kostenaufwand für das Privatgutachten berechnen.
Meistens wird der Aufwand unterschätzt. Eine seriöse Arbeit erfordert oft ergänzende Sachverhalts- und damit Rechtsabklärungen.
Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten,
- wo die Gutachterkosten dem Gericht abzurechnen sind, stellt der Gutachter eines Privat- bzw. Parteigutachtens dem Auftraggeber Rechnung.
- wo für die Entschädigung gewisse Regeln gelten, bedarf die Abgeltung von Auskunftspersonen beim Privat- bzw. Parteigutachten der Abrede/Einigung.