Die Kautionspflicht ist geregelt in:
- der massgebenden Zivilprozessordnung (ZPO)
- internationalen Übereinkommen
- Staatsverträgen
Die Kautionspflicht ist an das Vorliegen der in der betreffenden Prozessordnung vorgesehenen Voraussetzungen gebunden.
Allein der staatsvertraglich zugesicherte freie Zugang zu den Gerichten und die staatsvertraglich stipulierte Meistbegünstigung vermögen keinen Kautionsdispens zu begründen.