Zeitpunkt
Die Kaution verbleibt bei Gericht bis rechtskräftig über den geltend gemachten Anspruch entschieden ist; es ist hiefür nicht nur der unbenutzte Fristablauf für die ordentlichen, sondern auch für die ausserordentlichen Rechtsmittel abzuwarten.
Auch wenn der Kautionsgrund während des Verfahrens entfällt ist die Kaution erst bei Verfahrensabschluss herauszugeben.
Gewährung von unentgeltlicher Prozessführung (UP)
Die nachträgliche Gewährung von UP bezieht sich nur auf künftige Prozesskosten und begründet keinen Rückzahlungsgrund.
Verrechnung
Das Gericht kann Kautionsüberschüsse mit alten Prozessschulden verrechnen.
Priorität der Parteikosten vor Gerichtskosten
Aus einer zu niedrig angesetzten Kaution werden zuerst die Parteikosten der Gegenpartei und erst dann die Gerichtskosten gedeckt.