Rangrücktrittserklärung
Beachten Sie folgendes:
- Der Rangrücktritt ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht.
- Der Rangrücktritt ist kein Sanierungsinstrument.
- Ein Rangrücktritt verschafft nur zeitlichen Spielraum für Sanierung.
- Der Rangrücktritt dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Kurrentgläubiger.
- Primäre Alternativen zum Rangrücktritt: echte Sanierung und Konkursaufschub/Nachlassstundung.
- Ein Rangrücktritt ist in Bilanz und Jahresrechnung zu deklarieren.
- Ein Rangrücktritt ist immer befristet (bis zur Genesung oder bis zum Kollaps des Unternehmens).
Diese Checkliste finden Sie auch als PDF-Dokument unter Download.