Rangrücktrittserklärung
Beachten Sie folgendes:
- Der Rangrücktritt ist ein „Notbehelf“, der eine Verschnaufpause für die rechtliche und/oder betriebswirtschaftliche Unternehmenssanierung ermöglicht.
- Der Rangrücktritt ist kein Sanierungsinstrument.
- Ein Rangrücktritt verschafft nur zeitlichen Spielraum für Sanierung.
- Der Rangrücktritt dient dem Schutz gegenwärtiger und künftiger Kurrentgläubiger.
- Primäre Alternativen zum Rangrücktritt: echte Sanierung und Konkursaufschub/Nachlassstundung.
- Ein Rangrücktritt ist in Bilanz und Jahresrechnung zu deklarieren.
- Ein Rangrücktritt ist immer befristet (bis zur Genesung oder bis zum Kollaps des Unternehmens).
Diese Checkliste finden Sie auch als PDF-Dokument unter Download.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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